Wir wollen aufklären!
Welpenhandel
Der illegale Handel mit Tieren ist ein internationales Geschäft für skrupellose Händler. Über 46.000 Welpen sind in Europa monatlich Opfer des illegalen Welpenhandels. Die Dunkelziffer ist hoch. Immer wieder hält die Polizei illegale Transporte von Hunden und Katzen auf.
Die angebotenen Welpen stammen meist aus Osteuropa, sind oft krank, ungeimpft, leiden unter Parasiten und wurden viel zu jung von ihren Müttern getrennt. Viele von ihnen sterben kurz nach ihrer Ankunft im neuen Zuhause oder schon auf dem Transport.
Der illegale Welpenhandel ist nach dem Drogen- und Waffenhandel das drittgrößte illegale Geschäft. Den Preis dafür zahlen die Tiere.
Die Hunde- und Katzenmütter, die als Gebährmaschinen herhalten müssen, die kranken Welpen und viele Hunde und Katzen in den Tierheimen, in den Tötungsstationen und auf der Straße. Sie alle bezahlen dafür, dass skrupellose Verbrecher hirnlosen „Tierliebhabern“ billige Rassehunde verkaufen können.
Qualzucht
Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder sogar Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind.
Möpse, Französische und Englische Bulldoggen haben keine Nasen mehr, können kaum mehr atmen und drohen zu ersticken. Der deutsche Schäferhund wurde systematisch durch eine herabfallende Hüfte kaputt und krank gezüchtet. Andere Hunde wie Doggen und irische Wolfshunde sind inzwischen so groß (Schulterhöhe 90 – 95 cm) und haben eine Lebenserwartung von max. 6 Jahren. Dalmatiner werden taub geboren, King Charles leiden an angeborenen Herzfehlern oder angeborenen Hirnschäden mit entsprechenden Ausfällen.
Das Alles bewusst erschaffen durch Menschen.
Tierschutzgesetz in Deutschland
Tierschutzgesetz Paragraph (§) 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung 1.bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder2.bei den Nachkommen a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oderc)die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1.die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen,2.das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann
(stand 20.12.2024)
Unsere Meinung dazu
Das Problem dabei ist, dass genau diese nicht einfach und objektiv zu bestimmen und nachzuweisen sind.
So gibt es aktuell keine verbindlichen Gesetze, um solche Zuchtmethoden zu unterbinden.
Im Jahr 2013 wurde das Tierschutzgesetz geändert. Entscheidende Punkte im Tierschutzgesetz, um Missstände zu beheben und das Leid der Tiere zu beenden wurden nicht geändert und von der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verhindert.
Die damalige Umweltministerin Ilse Aigner, wie auch die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten schlossen sich der Lobby, den Züchtern, an und verhinderten das rechtlich klar definierte Verbot der Qualzucht. Länder und Tierschutzorganisationen die sich hierfür einsetzten wurden nicht gehört.
Von dem Verbot der Qualzucht, mit genauer rechtlichen Definition und einem Ausstellungsverbot wären auch alle Züchter anderer Tiere betroffen gewesen,
wie z.B. Züchter von Nutztieren, Geflügel-, Tauben-, und Kaninchenzüchter. Es ist davon auszugehen, dass die ” Baustelle” Tierschutz (Gesetz) von den regierenden Parteien und Abgeordneten im Bundestag, die sich gerade ihre Diäten erhöhten, in den nächsten 10 Jahren nicht mehr “angefasst” werden wird.
Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 erklärt:
Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten
Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Diese Verordnung hält die Züchter sicherlich davon ab, weiterhin ihre „Kreationen“ zu züchten und für viel Geld zu verkaufen. Ebenso kaufen die Leute aus dieser Verordnung heraus keine Qualzuchthunde mehr.
Im Gegenzug sitzen Hunde in Tierheimen, Tötungsstationen und auf der Straße, die keiner möchte.